Welche 60 von 116’935 Einwohner*innen?

Welche 60 von 116’935 Einwohner*innen?

Im Februar 2022 stehen die nächsten Wahlen an. Dann wird bestimmt, welche 60 neuen und oder aufs neue gewählte Lokalpolitiker*innen für die nächsten vier Jahre das Stadtparlament bilden. Im Hinblick darauf hat das Coucou bei den Parteien nachgefragt, wie ihre Wahllisten zustande kommen, wie repräsentativ diese für die Bevölkerung sind und welche Schwerpunkte es bei der Auswahl gibt.

Fakten zum Stadtparlament 

Das Stadtparlament, das bis Ende 2021 offiziell noch «Grosser Gemeinderat» heisst, bestimmt als Legislative die gesetzlichen Rahmenbedingungen Winterthurs: Es hat umfangreiche Befugnisse; ist in den Bereichen Rechtssetzung, Planung, Verwaltung und Finanzen zuständig; es diskutiert Geschäfte, erlässt Verordnungen, reicht Vorstösse ein, fungiert als politisches Kontrollorgan – und das, vielleicht etwas überraschend, nicht zu Bürozeiten, sondern am Montagabend. Die 60 Stadtparlamentarier*innen, die sich, wenn sie gewählt werden, für vier Jahre im Amt verpflichten, halten pro Jahr ungefähr 15 Sitzungen im Rathaussaal ab. Für diese Arbeit werden sie finanziell entschädigt. Rücktritte sind möglich, aber da die Sitze an die Parteien gebunden sind und nicht an die Personen, rutscht bei einem Rücktritt jemand aus der gleichen Partei für den Rest der Amtsdauer nach. 

Aktuell belegt die SP 18 der 60 Sitze, die SVP 10, die FDP 9, die GLP 7, die Grünen 5, die EVP 4, die Mitte 3, die AL 2, die EDU 1, ebenso die Piratenpartei 1. Falls du beim Lesen mitgezählt hast und dir jetzt denkst: «Hm, irgendwie doch noch ziemlich parteilastig, diese ganze Sache», so sei dir zugestimmt: Betrachtet man die Sitzverteilung des Stadtparlaments der letzten 24 Jahre – einer Zeitspanne, in der sechs Wahlen stattgefunden haben – so wird ersichtlich, dass die 60 Sitze ausschliesslich an Parteipolitiker*innen gegangen sind – obwohl es theoretisch möglich wäre, als Parteilose*r für das Stadtparlament zu kandidieren. 


Grundsätzlich können all diejenigen Menschen ins
Stadtparlament gewählt werden, die ihren Wohnsitz in Winterthur haben, volljährige Schweizer Staatsbürger*innen sind, keine umfassende Beistandschaft haben und sich zur Wahl aufstellen lassen. Wer das alles erfüllt, kann auf einer der voraussichtlich 11 Wahllisten auftauchen, die ihr in den kommenden Wochen in euren Briefkästen finden werdet. Wahllisten! Das sind sehr viele Namen auf einem Papier. So viele, dass man die meisten eigentlich bereits vergessen hat, bevor man am Ende der Liste angelangt ist. Sie sind geordnet nach Parteizugehörigkeit, aber irgendwie nicht nur. Und sie sind mit Listennummern versehen, die wohl für Klarheit sorgen sollen, irgendwie aber auch mehr Optionen eröffnen und so mitunter die Verwirrung, die im Angesicht all dieser bürokratischen Spezialeffekte zu Tage tritt, verstärken. Doch wie findet man heraus, wer all diese Leute eigentlich sind und was sie dazu bewegt hat, ihre Namen für diese Liste herzugeben? 


Im Gegensatz zu den Stadtratskandidat*innen, deren Gesichter in den Wochen – wenn nicht schon Monaten – vor den Wahlen an Weltplakatpostern erscheinen, verschwinden diejenigen der Stadtparlamentskandidat*innen tendenziell hinter den eher grafisch gehaltenen Wahllistenplakaten und -flyern. Je nach Partei wird online eine mehr oder weniger detaillierte Liste präsentiert, in der die darauf aufgeführten Kandidierenden vorgestellt werden. Die ersten Listenplätze gehören dabei zu den aussichtsreichen. Hier begegnet man den Kandidat*innen, die höchstwahrscheinlich (wieder-)gewählt werden. Je nach Partei ist die Zahl dieser aussichtsreichen Plätze höher oder tiefer. Die oben angeführte aktuelle Sitzverteilung dürfte, sofern es bei den Wahlen nicht zu massiven Stimmengewinnen und -verlusten kommt, ähnlich bleiben. Die einzelnen Kandidat*innen können aber Plätze gutmachen, wenn die Wähler*innen ihre Namen kumulieren, also doppelt auf der Liste aufschreiben. Andere können zurückfallen, wenn Wähler*innen panaschieren, also ihre Namen durchstreichen und mit anderen ersetzen. 

 

 

Wer ist auf den ersten Listenplätzen?


Da die Sitzverteilung im Stadtparlament anhand des Proporzwahlsystems entschieden wird, gehen die Stimmen nicht nur an einzelne Personen, sondern auch an die Partei, auf deren Liste diese Person erscheint – je mehr Stimmen die Partei erhält, desto mehr Sitze werden ihr im Parlament zugeteilt. Die Sitze wiederum werden von denjenigen Kandidat*innen belegt, die innerhalb der Partei die meisten Stimmen erzielt haben. Da, wie bereits erwähnt, die ersten Listenplätze zu den aussichtsreichen gehören, um ins Stadtparlament gewählt zu werden, stellt sich die Frage, wer dort positioniert wird. 

Auf diese Frage haben wir von den meisten Parteien die Antwort erhalten, dass die ersten Plätze vorwiegend von den bisherigen Kandidat*innen belegt werden, oder von «Personen, die Ambitionen haben und sich auch stark engagieren» (EVP). Tatsächlich finden sich auf den Spitzenplätzen der Parteien überwiegend Wiederkandierende – lediglich bei der AL ist der erste Platz von einer neuen Kandidatin belegt. Diejenigen Kandidat*innen, die ein Nachrutschen während der vierjährigen Legislatur nicht ausschliessen, werden für die Positionen im sogenannten Mittelfeld berücksichtigt. Hier legen die Parteien Wert auf unterschiedliche Kriterien bei der Anordnung: Bei der SVP kommt es «im Wesentlichen auf die Ansicht und das Engagement der Kandidierenden» an, die FDP glaubt nicht, durch die Reihenfolge beeinflussen zu können, mache aber mit der Liste «ein Angebot an Menschen, die wir nach sorgfältiger und vertiefter Evaluation als fähig erachten, für die FDP das Amt als Stadtparlamentarierin / -parlamentarier kompetent auszuüben». Bei der EVP behalten die Kandidierenden in der Regel ihre Listenplätze der vorherigen Wahl, bei der Mitte sei das Begehren der einzelnen Kandidierenden ausschlaggebend. Die Grünen erwarten für die vorderen Plätze «aktives Engagement und die zugesagte Annahme einer allfälligen Wahl.» Die SP definiert die Kriterien, nach denen sie die Plätze hinter den Spitzenplätzen füllen, wie folgt: «Engagement für unsere politischen Ziele, Kompetenz und Vernetzungspotenzial.» Und die AL sagt: «Wer in das Stadtparlament möchte, ist vorne. Wer es sich vielleicht vorstellen kann, ist auch noch vorne. Und wer uns einfach supporten möchte, ist im Mittelfeld und am Schluss.» 


Nach den aussichtsreicheren Plätzen folgen die Personen, die von den Parteien als «Wahlhelfer*innen» (SP),«Listenbereicherer*innen» (FDP) oder «Unterstützer-Kandidaturen» (Grüne) bezeichnet werden. Es sind Personen, die nicht den Anspruch haben, gewählt zu werden, aber mit ihrem Namen die Partei unterstützen möchten. Auch die AL gibt an, dass sich auf den hinteren Plätzen ihrer Liste Menschen befinden, «die man in Winterthur schon ein wenig kennt», was der Partei je nachdem zu mehr Stimmen verhelfen könne. Bei den Wahlen 2018 zum Beispiel war der Schriftsteller Peter Stamm auf Listenplatz 50 der Grünen zu finden. Er erzielte genug Stimmen, um auf Platz 8 hochzusteigen – und entging, da die Grünen bei dieser Wahl nur 5 Plätze erzielt haben, knapp einer Karriere als Stadtparlamentarier. Nebst dem gibt es auch Strategien beziehungsweise Möglichkeiten, die Parlamentssitze nach den Wahlen anders zu belegen: Sei es durch geplante Rücktritte von bekannteren Parteimitgliedern oder Parteiwechsel während der Amtszeit. 

 

Frauenförderung und Politiknachwuchs

So viel zur numerischen Ordnung. Wie sieht’s mit der Quotenhandhabung in den Listen aus? Die EVP gibt an, dass sie weniger Frauen als Männer in ihrer Partei hat und den interessierten Frauen deshalb eine gute Ausgangsposition zuteilen würde. Unter den vier Spitzenkandidierenden, die alle doppelt aufgeführt sind, sind in der Tat drei Frauen vertreten, insgesamt sind es bei der EVP 22 Kandidatinnen von total 56 Kandidierenden. Die SP teilte uns mit: «Selbstverständlich ist das Bekenntnis zur Gleichstellung für uns sehr wichtig. Wir behalten die Geschlechterparität auch auf der aktuellen Liste bei und gehen mit einer noch stärkeren Frauenvertretung in der ersten Hälfte der Liste in den Wahlkampf.» Unter den ersten 30 Plätzen befinden sich auf ihrer Liste 17 Frauen, insgesamt ist die Liste ausgewogen. Die Grünen, auf deren Liste sich 27 Frauen finden lassen, antworten, dass eine «ausgewogene Liste immer das Ziel» sei, es ihnen jedoch auch sehr wichtig sei, die Positionen «im Konsensverfahren» zusammenzustellen, da ihrer Meinung nach eine hundertprozentige Ausgewogenheit «eh kaum zu schaffen ist». Auch die AL findet eine ausgeglichene Liste wichtig, verzichtet aber auf das sogenannte Zebrasystem, «weil dies ein binäres System ist und keinen Platz bietet für non-binäre Menschen. Dementsprechend gibt es auch keine starre 50/50-Quote.» Die Kandidierenden auf der AL-Liste sind doppelt aufgeführt, 16 von 28 sind Frauen, 2 Plätze sind noch frei. Die Mitte, bei der 23 von 60 Listenplätzen von Frauen belegt sind, gibt an, keine Quote zu haben – ebenso die SVP, mit folgender Begründung: «Nein, bei der SVP ist das Geschlecht unerheblich und wir arbeiten nicht mit Quoten, sondern mit Wille, Leistung und Kompetenzen.» Bei ihr sind aktuell 10 von 60 Listenplätzen von Frauen belegt, 1 ist noch leer. 

Die GLP gibt an, keine Quotenregelung zu haben, dafür aber die ersten 20 Plätze ihrer Liste nach dem Zebrasystem zu gestalten – «mit begründeten Abweichungen»: 8 dieser 20 Plätze sind von Frauen belegt –, um den Wahlchancen von «jüngeren und verdienten Personen Rechnung zu tragen». Auch die FDP setze keine Quote durch, erwähnt aber, dass für sie «Frauen- und Nachwuchsförderung konstante Parteiaufgaben» seien. Überhaupt, der Politiknachwuchs: Dieser scheint den meisten Parteien am Herzen zu liegen. Die SVP spricht von einer «guten Vertretung der jungen/jüngeren Generation», die Mitte gibt an, bewusst auch junge Kandidierende gesucht zu haben, die FDP betont, dass sie einen «hohen Anteil an Kandidierenden unter 35 Jahren, viele davon auf den vorderen Listenplätzen» hat, die SP achte auf eine ausgewogene Vertretung aller Altersklassen, platziere aufgrund des Durchschnitts der aktuellen Fraktion aber «vermehrt jüngere Kandidierende auf die aussichtsreichen Plätze», die AL hingegen möchte «vor allem die jungen Generationen supporten und ihnen die Möglichkeit geben, ohne grossen Marsch durch die parteiinternen Institutionen in politische Ämter zu kommen».

Mit Ausnahme der Grünen, die sich «bewusst dazu entschieden haben, politik- oder lebenserfahrene Personen eher nach vorne zu nehmen», scheint der Tenor also gesetzt. Eine Angabe, die die allermeisten Parteien aber nicht machen: Wer gilt in diesem Kontext als jung? In Anbetracht der Tatsache, dass nächsten Februar bei so gut wie allen Parteien Menschen mit den Jahrgängen 2000, 2001, 2002 kandidieren werden, erscheint «unter 35» als Definition von «jung» etwas verfehlt. Einen Altersdurchschnitt jeder Wahlliste zu nennen wäre an dieser Stelle wenig aussagekräftig. Auch stellt sich die Frage, wie die Parteien ihre nicht weiter definierten jungen Mitglieder unterstützen beziehungsweise positionieren: Befinden sie sich auf den aussichtsreichen Plätzen – die, wie bereits erwähnt, abhängig von der aktuellen Anzahl der Sitze im Parlament ist –, sodass die Chancen gut stehen, dass sie ins Parlament gewählt werden? Eher knapp dahinter, um im Fall eines Rücktritts nachrücken zu können? Oder am Schluss, als Listenbereicher*innen, Unterstützer*innen, Wahlhelfer*innen? 

 

Wie wird die Bevölkerung repräsentiert?

Nebst den Jahrgängen der Kandidierenden sind auf den Wahllisten auch Informationen zu Berufsbezeichnungen zu finden, was bis zu einem gewissen Grad aufschlussreich ist: Es ergänzt das Profil der jeweiligen Person um eine Angabe und zeigt auf, welche Branchen (und dadurch auch welche finanziellen Verhältnisse) sich in welchen Parteien häufen. Zugleich sind Berufsbezeichnungen, ähnlich wie das Geburtsjahr, zwar eindeutige Angaben, sagen im Endeffekt aber nicht wirklich viel über die Person aus, da sie nur einen Aspekt ihrer Persönlichkeit, nur eine ihrer (bezahlten) Tätigkeiten hervorheben. Die Mitte schreibt zum Beispiel, dass auf ihrer Wahlliste die Bevölkerung von Winterthur vertreten sei: «von Bildungs- und Medizinfachpersonen über Richterinnen, kaufmännische Angestellte, Handwerker, Chemiker und Juristen zu Verantwortungsträger*innen in der Wirtschaft und der Kultur sowie Studierenden.» Auch die FDP hebt hervor: «Von Bildungsfachpersonen über medizinische Expertinnen und Experten, Ökonominnen und Juristen zu Verantwortungsträgerinnen und -trägern in unseren KMU, der Kultur und der Start-Up-Welt – im freisinnigen Team für Winterthur ist alles vertreten, was unsere Stadt prägt.» 

Auf den Wahllisten erfährt man dabei jedoch nicht, wer in welchen Organisationen und Vereinen verkehrt, wer sich ehrenamtlich engagiert, welche Interessen und welches Wissen die Kandidierenden nebst Partei und Arbeit haben. Je nach Partei werden diesbezüglich mehr oder weniger detaillierte Informationen online nachgereicht, bei manchen stellen sich die Kandidat*innen mit kurzen Statements vor. Infos zu den Wiederkandidierenden lassen sich auf der Webseite des Grossen Gemeinderats bzw. des Stadtparlaments finden: Die Stadt führt dort ein öffentliches Register, in dem nebst der beruflichen Tätigkeit der Stadtparlamentarier*innen auch allfällige Aktivitäten in Gremien, Leitungsfunktionen in Interessengruppen und die Mitwirkung in anderen öffentlichen Institutionen festgehalten wird. 

Die Stadtparlamentarier*innen stellen zudem vier Kommissionen, die für die Vorberatungen der Geschäfte unterschiedlicher Themenbereiche zuständig sind: die Kommission für Bau und Betriebe; für Bildung, Sport und Kultur; für Soziales und Sicherheit sowie die Aufsichtskommission, die auch als Oberaufsicht für den städtischen Finanzhaushalt dient. Im Hinblick darauf haben wir die Parteien gefragt, inwiefern sie allfälliges Expert*innenwissen ihrer Mitglieder bei der Zusammenstellung der Wahllisten berücksichtigen. Anhand der Antworten der Parteien wird ersichtlich, dass sich der Begriff «Expert*innen» unterschiedlich auffassen lässt: Die SVP verweist auf ihre «bisherigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte für die Themen ihrer Kommissionen»; die GLP «wägt sich in der glücklichen Lage, bereits heute über Experten und Expertinnen im Ökologie, Energie, Gender, Kultur, Wirtschaft, Recht, Rechtsetzung, Politik und Staat, Verkehr, Schule und Bildung, Demokratie und Gewaltenteilung, Steuern und Abgaben, Start-ups, neue Technologien und anderes zu verfügen»; auch die SP betont, dass sie Kandierende aus verschiedenen Themenbereichen hat und in der Findungskommission unter anderem auch den beruflichen Hintergrund berücksichtigt; die Grünen nennen «verschiedene Jüngere aus der Klimabewegung und anderen Nachhaltigkeitskreisen»; die EVP und die Mitte geben an, keine Expert*innen für bestimmte Themen auf ihren Wahllisten zu haben. Die AL äussert, keine «Ein-Personen-Themen» zu haben, aber insbesondere bei der Auswahl ihrer Spitzenquartetts darauf zu schauen, dass sie «verschiedene Themen abdecken und sich so gegenseitig unterstützen können».

 

Zum Wählen 

Vielleicht vermitteln all diese hier aufgeführten Strategien und Überlegungen, Haltungen und Gegenhaltungen ein Gefühl für die Vielstimmigkeit eines demokratischen Systems, in dem das Stadtparlament die Instanz darstellt, die der Vielstimmigkeit der Bürger*innen ihrer Stadt am ehesten gerecht werden könnte – und die in ihrer Funktion und ihrem Wirkungsbereich letzten Endes massgeblicher ist für den Alltag dieser Stadt als ihre kantonalen oder nationalen Pendants. 

Vielleicht lohnt es sich an dieser Stelle also, das Wort an uns selbst zu richten und uns zu fragen, welche Erwartungen wir – im Sinne von: wir als Winterthurer*innen, wir als Menschen, die Winterthur beleben und uns von Winterthur beleben lassen – an unsere politischen Institutionen haben. Erwarten wir ein Parlament bestehend aus Expert*innen, die mit ihrem jeweiligen Wissen die Gestaltung der Stadt prägen, möglichst so, dass wir damit nicht behelligt werden müssen? Oder eine der städtischen Demografie möglichst getreue Repräsentation der Bevölkerung Winterthurs? Letzteres würde sich zurzeit schwierig, wenn nicht unmöglich gestalten: Nebst dem, dass die 60 Stadtparlamentarier*innen weniger als 0.05 Prozent der städtischen Bevölkerung entsprechen, sind knapp 25 Prozent der 116’935 Winterthurer*innen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit grundsätzlich vom politischen System ausgeschlossen, dazu kommen noch minderjährige Personen und solche mit Beistandschaften.

Bei den Wahlen 2018 belief sich die Wahlbeteiligung bei 69’104 Stimmberechtigen auf 40,48 Prozent: Eingegangen sind 31’365 Wahlzettel, von denen letzten Endes 27’647 gültig waren. Was passiert also, wenn die Stimmberechtigten alle vier Jahre ihre Stimmen abgeben? Wählen sie Personen, die sie kennen, die ihnen bekannt sind, die ihnen sympathisch erscheinen? Beschäftigen sie sich im Voraus mit den Wahllisten und den Menschen, die dort anzutreffen sind? Studieren sie die Parteihefte und Communiqués, die formulierten Ziele und Pläne der Parteien? Ziehen sie in Betracht, inwiefern diese Ziele lokalpolitisch relevant und umsetzbar sind, oder anders: Wissen sie, wen sie für welches Amt wählen? Oder wählen sie einfach die Partei, die sie immer wählen? 

 

 

Zusatzinfos: 

→ Als Hinweis: Das Stadtparlament heisst bis Ende 2021 noch «Grosser Gemeinderat».

→ Die Eingabefrist für die Wahllisten ist am 7. Dezember 2021. Die hier aufgeführten Angaben wurden bis zum 15. November 2021 erhoben.

→ Der Einwohner*innenstand ist vom 31.10.2021.


Aleks Sekanić ist Redaktorin beim Coucou und war massgeblich an der Konzeption dieser Ausgabe beteiligt. Mit den Feinheiten des politischen Systems der Schweiz hat sie sich zuletzt bei ihrer Einbürgerung 2012 beschäftigt.


Sandra Biberstein leitet die Redaktion beim Coucou und wollte schon lange eine Ausgabe machen, die aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet, wie das politische System funktioniert.


Johanna Müller ist freischaffende Illustratorin, Künstlerin und wendet beim Zusammenstellen der Wahllisten die Montage-Techniken «Panaschieren» und «Kumulieren» an.

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