Über den Foifer und das Weggli

«No Billag» fordert die Abschaffung aller Radio- und TV-Gebühren. Was spricht dafür? Was dagegen? Welche Konsequenzen hätte die Abschaffung für die Winterthurer Medienvielfalt?

Wie kann man das Leben der Schweizerinnen und Schweizer verbessern? Diese Frage diskutierten die drei Jungfreisinnigen Yves Collet, Florian Maier und Christian Zulliger im November 2013 nach einer Vorstandssitzung bei einer Runde Bier. «Eigentlich müsste man die Billag-Gebühr abschaffen», meinte der Winterthurer Yves Collet nach dem zweiten Glas. Seine Kollegen stimmten ihm eifrig zu. In den Wochen darauf arbeiteten sie gemeinsam die Idee zur No-Billag-Initiative aus und sammelten mit Verbündeten – vor allem aus den Kreisen der Jungfreisinnigen und der Jungen SVP – über 100'000 Unterschriften.

Aus einer Bieridee ist eine ernsthafte politische Forderung geworden. Eine Forderung, die mehr ist als nur eine Diskussion über die Höhe der Radio- und TV-Gebühren oder das Programm der SRG, mit dem nicht alle zufrieden sind. Der Initiativtext sieht vor, den Artikel 93 zu Radio und Fernsehen in der Bundesverfassung zu ändern. Der folgende Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen: «Radio und Fernsehen tragen zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung bei. Sie berücksichtigen die Besonderheiten des Landes und die Bedürfnisse der Kantone. Sie stellen die Ereignisse sachgerecht dar und bringen die Vielfalt der Ansichten angemessen zum Ausdruck.»

Stattdessen kommen drei neue Absätze hinzu. Diese lauten wie folgt:

 

– Der Bund versteigert regelmässig Konzessionen für Radio und Fernsehen.

– Er [der Bund] subventioniert keine Radio- und Fernsehstationen. Er kann Zahlungen zur Ausstrahlung von dringlichen amtlichen Mitteilungen tätigen.

– Der Bund betreibt in Friedenszeiten keine eigenen Radio- und Fernsehstationen.

 

Zu diesen Änderungen können die stimmberechtigten Schweizerinnen und Schweizer am 4. März Ja oder Nein sagen.

 

Was passiert nach der Abstimmung?

Bei einem Nein braucht es eine tiefgreifende Veränderung der Strukturen der Medienförderung – das zeigen die aktuellen Diskussionen um die Initiative nur allzu deutlich. Die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG), die am 14. Juni 2015 in einer Volksabstimmung nur knapp angenommen wurde und ab dem 1. Januar 2019 den Betrag der Radio- und Fernsehabgabe auf 365 Franken pro Haushalt festlegt, wird der aktuellen technischen Entwicklung und der stetigen Veränderung der Medienlandschaft nicht gerecht. Die Strukturen müssen vom Parlament neu ausgehandelt werden. Da es sich dabei um einen politischen Prozess handelt, kann es einige Jahre dauern, bis über einen Vorschlag abgestimmt wird.

Bei einem Ja müssen ab dem 1. Januar 2019 keine Empfangsgebühren für Radio und Fernsehen bezahlt werden. Laut den Befürwortern der Initiative hätten somit alle Haushalte den Betrag von 365 Franken eingespart und könnten selbst entscheiden, wofür sie dieses Geld ausgeben wollen. Die sogenannten «Zwangsgebühren, welche die Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen einschränken» wären abgeschafft. In Zukunft würde der freie Markt das Medienangebot in der Schweiz regeln. Nun stellt sich allerdings die Frage: Ist damit das Leben der Schweizerinnen und Schweizer tatsächlich verbessert? Oder anders gefragt: Was gewinnen die Einwohnerinnen und Einwohner dieses Landes und was verlieren sie? Dieser Artikel kann darauf selbstverständlich keine abschliessende Antwort geben; er kann allerdings aufzeigen, welche Konsequenzen ein Ja für die Medienlandschaft und die Kultur Winterthurs zur Folge hätte.

 

Wer gewinnt, wer verliert?

Mehr Medienfreiheit – das versprechen sich die Befürworter der Initiative. «Freiheit bedeutet, dass jede und jeder eine Zeitung, ein Radio- oder ein TV-Sender gründen kann. Und es bedeutet auch, als Bürgerin oder Bürger selbst entscheiden zu können, welches Medium man konsumieren möchte», definiert die Winterthurer SVP-Nationalrätin Natalie Rickli diesen «generellen Begriff». Auch Simon Büchi, Präsident der SVP Winterthur und die Initianten betonen: Jede und jeder soll selbst wählen, wofür sie oder er bezahlen will. Für audiovisuelle Inhalte – also für Informationssendungen, Spielfilme, Dokumentationen, Musik, Hörspiele, Sport-Übertragungen – könnte in Zukunft wie bei einer Zeitung ein Abo gelöst werden. Oder die «Konsumenten» müssen mehr Werbe-Unterbrechungen «in Kauf nehmen». «Auch ein Crowdfunding für bestimmte Sendungen wäre denkbar», schlägt Simon Büchi vor. «Man kann nicht von Freiheit sprechen, wenn Medien staatlich finanziert sind», stellt Natalie Rickli zudem klar. Die Abhängigkeit vom Staat zeige sich dabei nicht nur bei der SRG, die Gebührengelder in der Höhe von 1,2 Milliarden Franken erhält und damit 75 Prozent der Betriebskosten deckt, sondern auch bei kleinen Medien wie Radio Stadtfilter und Tele Top. «Wenn der Gebührenanteil über 50 Prozent der Betriebskosten beträgt, kann man nicht mehr von staatlich unabhängigen Medien sprechen.»

Finanzierungsmodelle über Abonnemente und Werbung scheinen auf den ersten Blick interessant, seien aber unrealistisch, bemerkt Kilian Schmid. Als Verwaltungsratspräsident von Radio Stadtfilter kennt er die Aufwandskosten, die für den Betrieb eines Radios anfallen. Bei der Abschaffung der Billag-Gebühren sind neun nicht-kommerzielle Radios (UNIKOM), dreizehn kommerzielle Lokalradios, dreizehn lokale Fernsehstationen sowie sämtliche Radio- und Fernsehkanäle der SRG betroffen. Sie alle erhalten Anteile der Radio- und Fernsehgebühren, erfüllen im Gegenzug sogenannte Service-Public-Leistungen und stehen bei einem Wegfall der Gebühren vor dem Aus. Radio Stadtfilter hat den Auftrag, über das Leben und die Kultur in Winterthur zu berichten. Inhaltlich und auch musikalisch soll es sich von den kommerziellen Radios im gleichen Sendegebiet unterscheiden. «Zudem bietet Stadtfilter Minderheiten ein Sprachrohr», sagt Kilian Schmid. Das nicht-kommerzielle Radio sendet in insgesamt elf Sprachen. Die Sendung Seniorama wird von älteren Menschen gestaltet, in der Kinderkulturwoche können Kinder und Jugendliche erste Erfahrungen als Radiomacherinnen und -macher sammeln. Stadtfilter ist auch eine Plattform für verschiedene Kulturhäuser, das lokale Musikschaffen und auch für Sport und Vereine. Zudem kann jede Bürgerin und jeder Bürger ein Konzept für eine Sendung vorschlagen – Stadtfilter ist ein Radio zum Mitmachen und Ausprobieren. Für diese Leistungen erhält das Radio 544'000 Franken und deckt damit rund 65 Prozent der gesamten Betriebskosten. Dazu gehören Infrastruktur- sowie Lohnkosten von zehn Mitarbeitenden, die sich 580 Stellenprozent teilen. Hinzukommt die Ausbildung von sechs Praktikanten und die Betreuung der insgesamt 200 ehrenamtlichen Sendungsmachenden.

Bei einem Ja zur Abschaffung der Gebührengelder sieht Kilian Schmid keine Möglichkeit, den Betrieb wie bisher weiterzuführen. «Selbst wenn alle ehrenamtlich arbeiten würden, könnten wir uns die Infrastrukturkosten nicht mehr leisten», sagt der Verwaltungsratspräsident. Stadtfilter ist ein nicht-kommerzielles und als Verein organisiertes Radio, das sich über Mitgliederbeiträge und Beiträge von Stadt und Kanton für bestimmte Sende-Projekte sowie dem Gebührenanteil finanziert. Aktuell zahlen 500 Mitglieder je 84 Franken im Jahr. Sponsorenbeiträge machen in der Gesamtrechnung nur einen kleinen Teil aus; Webespots zu senden, ist UNIKOM-Radios nicht erlaubt. Nach einem Ja wäre das Verbot aufgehoben, allerdings müssten sie zuerst Werbekunden für das Radio gewinnen. Der Konkurrenzkampf um zahlende Kunden sei zudem gross, betont Kilian Schmid. Ob ehrenamtliche Sendungsmachende zudem gerne Werbeblöcke in ihren eigenen Sendungen laufen lassen möchten, stellt er in Frage.

 

Seit 2009 hat auch der Fernsehsender Tele Top vom Bund einen Informationsauftrag für die Region Zürich-Nordschweiz. Tele Top ist verpflichtet täglich zwischen 18 und 23 Uhr eine News-Sendung für die Kantone Zürich, Schaffhausen und Thurgau in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport zu produzieren. Fallen die Gebührengelder von rund 2,5 Millionen Franken weg, sind laut dem Geschäftsführer Günther Heuberger 50 Arbeitsplätze gefährdet. Betroffen sei auch seine Radiostation, die eigentlich keinen Gebührenanteil erhält. Radio Top profitiert von jährlich 100’000 Franken an Fördergeldern. Der Grund: Seit der Annahme der RTVG-Revision im Juni 2015 zahlt der Bund für die Umstellung von UKW auf das Digitalradio-Format DAB+, die Subventionen dazu stammen aus dem Gebührentopf. Somit erhalten auch kleine Radio-Stationen die Möglichkeit ihr Programm terrestrisch über DAB+ zu verbreiten.

 

Mehr oder weniger Vielfalt?

«Mit dieser Möglichkeit steigt auch die Sendervielfalt – diese Vielfalt steht nun allerdings auf dem Spiel», sagt Cedric Wiesendanger von Radio 4TNG. Das Jugend-Radio, das vom Alten Busdepot in Winterthur aus sendet, ist ebenfalls nicht über Gebührengelder finanziert. Für die DAB-Verbreitung im Raum Winterthur, Schaffhausen und Zürich zahlen sie jährlich 20'000 Franken – gleichviel wie Radio Stadtfilter. Als Konsequenz müsste Radio 4TNG das Verbreitungsgebiet über DAB+ verkleinern. «Allenfalls müssten wir sogar einen Schritt zurück machen und könnten wie vor 2015 nur über das Internet senden», sagt Cedric Wiesendanger. Für Radio 4TNG würde das bedeuten, viele Hörerinnen und Hörer zu verlieren – und das, obwohl sie in die neueste Technik investiert haben. Denn die Zukunft des Radios heisst DAB+, seit einigen Jahren ist geplant, dass ab 2024 sämtliche UKW-Frequenzen abgestellt werden. Die Initative sieht vor, dass ab 2019 die Konzessionen versteigert werden sollen – ob das auch die DAB-Verbreitungsgebiete betrifft, ist unklar: Die Initiative definiert nicht, was die Konzessionen beinhalten sollen, die der Bund versteigern müsste. Bei einer Versteigerung der UKW-Frequenzen würden diejenigen zum Zug kommen, die viel Geld haben, und nicht diejenigen, welche die Kriterien des BAKOM erfüllen. 

Radio 4TNG ist ehrenamtlich organisiert, 40 Jugendliche produzieren die Sendungen in ihrer Freizeit. Dennoch fallen im Jahr Betriebskosten von 35'000 Franken an. 50 Prozent davon übernimmt der Bund über das Kinder- und Jugendfördergesetz, die restlichen Kosten werden über Stiftungen finanziert. «Ob der Bund bei einem Ja weiterhin Fördergelder sprechen kann, ist fraglich. Der Initiativ-Text ist da sehr deutlich: Keine Subventionen mehr durch den Bund», gibt der 25-jährige Radiomacher zu bedenken. Der Winterthurer SVP-Präsident Simon Büchi glaubt, dass gerade solche Projekte eine Chance hätten, von der Stadt Winterthur und vom Kanton Fördergelder zu bekommen. Zudem würden hier auch Stiftungen einspringen. «Möglich wäre es sicher», sagt Cedric Wiesendanger. Die Erfahrung zeige aber: Nur wenige Stiftungen seien bereit, ein Projekt wie Radio 4TNG zu finanzieren. Und Städte und Kantone hätten ab 2019 nicht mehr Geld als bisher: Die Aussage von Simon Büchi sei laut Cedric Wiesendanger widersprüchlich – auch weil die SVP gerne Steuern senke.

 

Braucht es kleine, lokale Medien?

Mit Blick auf die lokale Medienlandschaft bedeutet der Wegfall dieser sogenannten «Zwangsgebühr» nicht mehr Auswahl, sondern vielmehr eine Einschränkung des Angebots. Radio Stadtfilter, Tele Top und auch Radio 4TNG haben eine kleinere Reichweichte. «Da stellt sich die Frage: Braucht es das tatsächlich?», meint der Winterthurer SVP-Gemeinderat. «Gerade lokal bleibt die Medienvielfalt weiterhin bestehen. Ich habe nicht das Gefühl, dass es für lokale News zu wenig Kanäle gibt», sagt Simon Büchi. Für Natalie Rickli ist klar, dass mit der aktuellen Medienpolitik und den Zwangsgebühren in der Höhe von 450 Franken Angebote wie Stadtfilter und Tele Top auf dem Markt kaum existieren könnten. Sie fragt: «Ist es aber richtig, dass beispielsweise Tele Top 1,9 Millionen Franken Gebührengelder erhält, obwohl das Zuschauerinteresse abnimmt?» Wenn ein Bedürfnis da sei, hätten diese Medien auch eine Zukunft. Sie müssten innovativ sein, sich fragen: «Mit welchen Formaten kann man das Publikum abholen? Sie dürfen sich nicht auf den Gebührengeldern ausruhen, sondern müssen möglichst marktorientiert handeln», sagt die SVP-Nationalrätin. Zudem bemerkt sie: «Die No-Billag-Initiative bietet Gelegenheit, zu diskutieren, wie viel Wert einem die von Radio und Fernsehen erbrachten Leistungen sind.»

Wie aber berechnet man den Wert eines Radios? Eine schwierige Frage. Mit den Radio- und Fernseh-Gebühren werden auch Programme finanziert, die sich eine Minderheit ohne Unterstützung nicht leisten könnte. Aus nationaler Sicht sind das zum Beispiel Nachrichten-Sendungen in Gebärdensprache, die gehörlosen Menschen den Zugang zu Informationen durch Untertitel ermöglichen. Nach Artikel 17 Absatz 1 der Schweizer Bundesverfassung ist die Medienfreiheit das gewährleistete Grundrecht, wonach «die Freiheit von Presse, Radio und Fernsehen sowie anderen Formen der öffentlichen fernmeldetechnischen Verbreitungen von Darbietungen und Informationen gewährleistet ist.» Dieses Grundrecht sehen die Gegner der Initiative in Gefahr, bei einer Privatisierung der Medienlandschaft befürchtet beispielsweise Andreas Janner, Geschäftsleiter der Dachorganisation Gehörlose Zürich, dass Minderheiten ausgegrenzt werden und ihnen das Recht auf Information verwehrt wird.

Günther Heuberger, Geschäftsleiter von Tele Top, sagte an einer Podiumsdiskussion, die das Regionalkomitee Winterthur «Nein zu No-Billag» organisierte: «Für die Kultur in Winterthur ist ein Radio wie Stadtfilter match-entscheidend, weil es die Menschen aus der Kultur zusammenbringt.» An dem Podium unterstrichen gleich mehrere Personen aus der lokalen Kulturszene die Bedeutung von Radio und Fernsehen für die Stadt Winterthur und die Schweiz im Allgemeinen. Laura Bösiger, Co-Geschäftsleitung der Winterthurer Musikfestwochen verwies darauf, welche Bedeutung Medien für die Sichtbarkeit, Hörbarkeit und die Diversität lokaler Kultur haben. Radio Stadtfilter bietet jungen Bands eine Plattform, lädt sie zu ersten Interviews ein und spielt ihre Musik. Dadurch wird das lokale Musikschaffen gefördert. Ein Ja zu No-Billag hätte direkte Konsequenzen auf das Programm der Musikfestwochen. Wenn Bands nicht mehr in Radios gespielt werden, gehen zudem SUISA-Einnahmen für die Künstlerinnen und Künstler verloren. Auch John Canciani, künstlerischer Leiter der Kurzfilmtage betonte am Podium, dass das Wegfallen der SRG, die seit 1997 bei insgesamt 2’500 Schweizer Filmen aller Sparten mitproduziert hat, Auswirkungen auf das Programm der Kurzfilmtage hätte. Kein anderer Fernsehsender könnte das lokale, regionale und nationale Filmschaffen in einer solchen Diversität und Breite medial abbilden. «Der Film ist ein wichtiger Gedächtnis- und Erinnerungsort, er ist zentral für die Identität der Schweiz – das geht in der Diskussion jeweils vergessen», sagt Remo Longhi, kaufmännischer Leiter der Kurzfilmtage. Die Filmförderung ist zudem ein Auftrag des Bundes an die SRG. Fernsehen und Radio machen Kultur, Breitensport und auch Brauchtum sichtbar – eine solche Leistung könnten Private nicht kompensieren, sagt Remo Longhi.

SVP-Gemeinderat Simon Büchi teilt die Bedenken der Kulturschaffenden nicht: Für ihn bleibt sowohl die Vielfalt an Medienangeboten als auch die Kulturvielfalt bestehen. Das mag sein. Doch stellt sich die Frage, ob auch die inhaltliche Vielfalt in den einzelnen Medien erhalten bleibt. Stadtfilter macht aus, dass das Radio jung und alt, Personen mit den unterschiedlichsten Interessen zusammenbringt. Für Verwaltungsratspräsident Kilian Schmid ist der Aspekt des bedingungslosen Mitmachens bei einem Radio viel zentraler als die Reichweite des Radios. Ohne Radio Stadtfilter gäbe es keinen Ort mehr, an dem Seniorinnen und Senioren ihr eigenes Nachmittagsprogramm auf einem Radio kuratieren, an dem Kinder erste Erfahrungen hinter dem Mikrofon machen oder Bands ihre Songs einem ersten Publikum vorspielen könnten. In einer marktorientierten Medienlandschaft hat die Freiheit, etwas ausprobieren zu können, keinen Platz. Denn private Unternehmen haben kein Interesse, das jemand eine Sendung macht, die vielleicht nur ein bis zwei Personen, vielleicht auch gar niemanden anspricht. Deshalb sollte man sich vor der Abstimmung zur No-Billag-Initiative eine Grundsatzfrage stellen: Wollen wir allen in diesem Land wohnhaften Menschen den Zugang zu vielfältiger Information offen lassen? Oder soll jede und jeder selbst für seinen Zugang zu Information zahlen?ƒ

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